Aus dem Beschluss des GEW NRW-Gewerkschaftstages vom 11.-13.4.2013 in Wuppertal:
1. Dienstherr bzw. Arbeitgeber aller Hochschulbeschäftigten sollen nicht die jeweiligen Hochschulen, sondern das Land NRW sein. Anstelle des Hochschulrates wird ein Hochschulbeirat eingerichtet, der nicht mehr entscheidende, sondern nur noch beratende Kompetenzen erhält. Die bisherigen Entscheidungskompetenzen des Hochschulrats sind auf das Ministerium und den Senat zu übertragen. Der Hochschulbeirat wird vom Senat gewählt.
2. Die demokratische Selbstverwaltung der Hochschulen ist grundlegend zu erneuern. Dazu gehört, dass der Senat mit mehr Kompetenzen und mit transparenten demokratischen Strukturen ausgestattet wird; soweit rechtlich möglich, soll viertelparitätisch abgestimmt werden. Für alle anderen Ebenen (Fachbereiche, wissenschaftliche Einrichtungen, Lehreinheiten und sonstige faktische Kooperationen von Einrichtungen) gilt für die Gremien mit Entscheidungskompetenzen entsprechendes. Es ist sicherzustellen, dass die Inhalte von Beratungen und Entscheidungen in den Hochschulgremien (Hochschulrat, Senat, Präsidium, Fachbereichskonferenz, Fachbereichsräte) hochschulintern veröffentlicht werden.
3. In das Hochschulgesetz ist eine Zivilklausel aufzunehmen, die die Hochschulen dazu verpflichtet, ihre Aufgaben im Sinne einer friedlichen und zivilen Entwicklung der Gesellschaft und zum Zwecke der Völkerverständigung und der Humanisierung der Lebensverhältnisse weltweit zu erfüllen. Ebenso sollen die Hochschulen gesellschaftlich verantwortliches Handeln ihrer Mitglieder sowie die kritische Reflexion der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prozesse fördern. An allen Hochschulen sind Gremien zu schaffen, die diesen Entwicklungsauftrag stetig voran bringen.
4. Die Drittmittelorientierung ist zu beenden. Insbesondere sind Drittmittel nicht mehr als Erfolgskriterien heran zu ziehen. Die Grundfinanzierung der Hochschulen ist so auszubauen, dass die Hochschulen nicht auf weitere Finanzierungsquellen angewiesen sind. Drittmittelprojekte jeglicher Art sind absolut transparent zu gestalten und müssen der Genehmigung durch Gremien der akademischen Selbstverwaltung unterliegen.
(…)6. Die Personalkategorie Wissenschaftliche Hilfskräfte, und zwar sowohl mit Master-Abschluss (WHK) als auch mit Bachelor-Abschluss (WHB) ist abzuschaffen; das heißt, Paragraph 46 des bisherigen Hochschulgesetzes ist zu streichen. An Stelle der Hilfskräfte ohne Studienabschluss (SHK) ist eine neue Personalkategorie Studentische Beschäftigte mit Tarifierung im TV-L und personalrechtlicher Vertretung einzuführen.
Den gesamten Beschluss mit einer Reihe weiterer relevanter Forderungen zur rechtlichen Stellung der Beschäftigten an den Hochschulen und zum Kodex „Gute Arbeit“ gibt es hier als PDF.